Beitragsordnung für den POST-TSV Detmold e. V.

Die Mitgliederversammlung des POST-TSV Detmold. e. V. (im Folgenden: Verein) hat durch Beschluss vom 04.03.2023 die nachfolgende Beitragsordnung festgelegt:

§ 1        Allgemeines
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder, sowie die Gebühren und evtl. anfallende Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2        Festsetzung, Erhebung
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge, sowie dessen Fälligkeit. Die festgesetzten Beiträge werden rückwirkend zum 01.01.2025 erhoben. Änderungen für zukünftige Beiträge und dessen Fälligkeit werden auf der jeweiligen Mitgliederversammlung beschlossen. Die Erhebung der Beiträge erfolgt durch Einzug per Lastschrift, per Rechnung oder per Barzahlung.

§ 3       Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge verteilen sich pro Monat wie folgt:

Abteilung Fußball
Jugendliche bis 18 Jahren                     12,00 €
Erwachsene (aktiv)                               12,00 €
Erwachsene (passiv)                               6,00 €  

Abteilungen Gymnastik
Jugendliche                                         10,00 €
Erwachsene                                         10,00 €

Abteilung Herzsport
Erwachsene                                           4,00 €  

Der Status „passiv“ kann nur vom Mitglied beantragt werden. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass das Mitglied nicht mehr „aktiv“ am Spielbetrieb teilnimmt, z. B. durch Abgabe seines Spielerpasses, etc. Für mehrere Mitglieder aus einer Familie bietet der Verein eine Beitragsstaffelung an. Diese gliedert sich wie folgt:

  1. Familienmitglied                100 %
  2. Familienmitglied                  75 %
  3. jedes weitere                             50 %

Kosten für Rücklastschriften gehen vollständig zu Lasten des Mitglieds, sofern diese nicht durch den Verein geschuldet wurden (z. B. Erfassung der falschen IBAN). Zur Vermeidung weiterer Kosten können die Mitglieder auf die Zahlungsart Rechnung umgestellt werden und erhalten zukünftig eine Rechnung inklusive der Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr. Zahlungen auf Rechnung sind auf Wunsch zulässig. Hierfür wird eine zusätzliche Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr von 5,00 € je Beitragseinzug erhoben. Barzahlungen sind nach Rücksprache mit dem geschäftsführenden Vorstand bzw. dem nach der Geschäftsordnung zuständigen Vorstandsmitglied möglich. Die Beiträge müssen pro Halbjahr zum 01.04. oder 01.11 beglichen sein. Die Beiträge sind halbjährlich fällig und werden bis auf Widerruf jeweils Anfang März und Anfang September eines jeden Jahres eingezogen, bzw. berechnet. Der Mitgliedsbeitrag wird monatsgenau pro Halbjahr berechnet. Für zusätzliche Sportangebote (Fitnesskurse etc.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

§ Beitragsbefreiung
Sonderregelungen zur Beitragsbefreiung ohne soziale Aspekte für Mitglieder bedürfen eines Beschlusses des geschäftsführenden Vorstandes. Sonderregelungen zur Beitragsbefreiung, Übernahme des Beitrages aus anderen Zuwendungen oder aufgrund von sozialen Härtefällen können von zwei Vertretern des geschäftsführenden Vorstandes beschlossen werden.

§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 04.03.2023 in Kraft und ersetzt sämtliche vorangehenden Beitragsordnungen.

PDF Version Beitragsordnung