Sportschaden-Meldung

Was ist bei einem Sportunfall zu tun?

Solltet ihr oder ein Vereinsmitglied sich beim Training oder Spiel verletzen ist dies dem Sozialwart und der eigenen Versicherungen zu melden.

Wichtig ist, dass dem Sozialwart vor Absendung der Meldung eine Kopie der Schadenmeldung zur Verfügung gestellt wird.

Bitte nehmt zuerst Kontakt zu unserem Sozialwart auf:

Sozialwart

Verletzungen und Versicherungswesen

Norbert von Dahlen

Meldung Sportschäden

sozialwart@post-tsv.football
05231 34056

Hinweise des Sozialwarts als Ausfüllhilfe für die Bearbeitung des Vordrucks „Sport-Schadenmeldung“

Ziffer 1  (Name…, Mitgliedschaft) und Ziffer 4 (Stempel, Unterschrift des Vereins) vom Offiziellen des Vereins (z.Zt. Burghard Riedel/ Jens Bünte)

Ziffer 2 und 3 (Unfallhergang/ Anlass des Unfalls) vom Obmann oder Trainer = der Offizielle des Vereins, der den Unfall mit dem Hergang schildern/bestätigen kann

Ziffer 5 bis 10 (Seiten 3 bis 5 des Vordrucks – Personalien bis Allg. Hinweise u. Empfangsbestätigung) ist zusammen mit der Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung (wegen des Datenschutzes) vom Geschädigten/gesetzl. Vertreter auszufüllen und zusammen mit den Seiten 1 und 2 von diesem oder dem Verein nach Erhalt der vorg. Unterlagen an das Versicherungsbüro zu senden. Der Informationsanhang zur Schadenmeldung verbleibt beim Geschädigten (hier Versicherter genannt).

Wichtig ist, dass dem Sozialwart vor Absendung der Meldung eine Kopie der Schadenmeldung zur Verfügung gestellt wird. 

Zu beachten: Die Rechnungen sind zunächst der eigenen Versicherung einzureichen. Erst, wenn diese nicht vollständig erstattet, tritt die Sportversicherung im Rahmen von Höchstbeträgen ein. Gesetzliche/ vertragliche Selbstbehalte sind nicht erstattungsfähig. Bei Zahnersatz ist vom Zahnarzt vor der Behandlung ein Behandlungsplan mit Vermerk über durch den Sportunfall betroffene Zähne zu besorgen und den abzugebenden Erklärungen (s. Anhang zur Schadenmeldung) beizufügen.

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